Beitragsordnung

(Rechtsstand 29.Oktober 2015)

§ 1 Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

§2 Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Der festgesetzte Beitrag wird jährlich im zweiten Quartal eines Kalenderjahres erhoben. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

 

§3 Der Mitgliedsbeitrag an den Verein wird jährlich wie folgt erhoben:

Einzelmitgliedschaft:              15,00 EURO

Familienbeitrag:                      30,00 EURO

Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer gestellten kann auf Antrag mit Billigung des geschäftsführenden Vorstandes Beitragsermäßigung/Beitragserlass gewährt werden.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen.

Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

 

§4 Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt in der Regel durch das Bankeinzugsverfahren. Im Einzelfall ist auch eine Einzahlung/Überweisung auf das Vereinskonto möglich.

 

§5 Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag für die restlichen Quartale durch Einmalzahlung anteilig zu entrichten oder wird nach Vereinbarung zum nächsten Einzugstermin mit erhoben.

 

§6 Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Quartals mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

§7 Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§8 Für säumige Beitragszahler entscheidet der Vorstand nach zweimaliger Mahnung über den Ausschluss aus dem Verein.

 

§9 Die Beitragsordnung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.

Mulfingen, 29.10.2015         

 

1. Vorstand:  Friedrich Münz 

2. Vorstand:  Markus Reinauer

07938 480 Friedrich Münz

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